Die Bundesregierung will die Speicherung von IP-Adressen für drei Monate gesetzlich festschreiben, um die Strafverfolgung zu verbessern. Datenschützer warnen vor Grundrechtsverletzungen und fordern Alternativen wie Quick Freeze. (Bild: Dall-E / Vogel IT-Medien GmbH / KI-generiert)
26. August 2025
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