Auditoren, die BSI-Zertifizierungsverfahren durchführen oder für einen BSI-zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleister tätig sind, müssen sich selbst vorab vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationssicherheit zertifizieren lassen. Die damit verbundene Antragsstellung wurde nun digitalisiert und der zugrundeliegende Leistungskatalog, LeiKa, aktualisiert.
28. April 2022
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