Frage: In unserem Unternehmen werden die Prüfungen für ortsveränderliche Geräte durch befähigte Personen der Elektroabteilung durchgeführt. Wir würden den sehr großen zeitlichen Aufwand gerne etwas reduzieren und geleaste Geräte des IT-Bereichs aussparen. Ist es möglich, auf die wiederkehrende Prüfung zu verzichten, wenn wir a) eine Erstprüfbescheinigung von der Leasingfirma bzw. vom Hersteller erhalten; b) eine Sichtkontrolle auf augenfällige Mängel (Transportschäden) vor der Inbetriebnahme durchführen und c) Geräteanschlussleitungen beim Austausch der Geräte durch neue, geprüfte Leitungen ersetzen?
Des Weiteren wurde bei der Wiederholungsprüfung an älteren ortsfesten Maschinen von der prüfenden Fremdfirma bemängelt, dass Stromlaufpläne, Pneumatik- und Hydraulikpläne sowie Betriebs- und Bedienungsanleitungen fehlen. Stellt das Fehlen der Unterlagen einen solch großen Mangel dar, dass die Maschinen nicht mehr betrieben werden dürfen? Gibt es zum Wiederbeschaffen der Unterlagen eine Frist.
Antwort: In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) [1] sowie in der DGUV Vorschrift 3 [2] sind Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme gefordert. Die Prüfungen sowie die ermittelten [...]