Frage: In einem Kita-Neubau sollen wir die sogenannten Brandschutzschalter (AFDDs) für die Schlaf- und Aufenthaltsräumen der Kinder vorsehen. Die Leitungsverlegung erfolgt jedoch nicht über die Flure, sondern komplett durch die Räume, sodass auch Leitungen durch Schlaf- und Aufenthaltsräume geführt werden, die nicht durch einen Brandschutzschalter geschützt sind.
Diese Leitungen können jedoch ebenso einen Fehlerlichtbogen verursachen und somit eine Gefährdung darstellen. Werden für diese Leitungen ebenfalls Brandschutzschalter gefordert?
Antwort:Vorweg. Für den Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) muss gesagt werden, dass die Aussagen in der DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420) [1] und auch in der Verlautbarung [2] als solches sehr verwirrend ausgeführt sind. Es gibt jedoch eine klare Festlegung, für welche Stromkreise AFDDs vorzusehen sind. Im Abschnitt 421.7 von DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420) [1] gibt es die klare Festlegung, dass AFDDs nur in Endstromkreisen von Einphasen-Wechselstromsystemen bis 16 A gefordert sind.
Wenn also raumfremde Kabel durch einen, von der Norm betroffenen, Schlaf- oder Aufenthaltsraum geführt [...]